Honorarliste
Liebe Patient*innen und Klient*innen zum 1.10.2021 nehme ich in meiner Praxis eine Honoraranpassung vor.
Honorare
Es entstehen Ihnen für eine homöopathische Behandlung nachfolgende Kosten, die teilweise von privaten Kassen/Zusatzversicherungen erstattet werden können. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Die Rechnungslegung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Kassen.
Homöopathische Erstanamnese ca2,5h + Auswertung |
180,00 Euro |
Homöopathische Folgebehandlung | 70,00 Euro |
Telefonische Konsultation + Auswertung | nach Zeitaufwand |
Konsultation per Mail + Auswertung | nach Zeitaufwand |
Systemische Beratung/ Coaching Erstkonsultation ca.1,5h |
120,00 Euro |
Folgekonsultation Stundensatz |
80,00 Euro |
Teambegleitung, Moderationen, Vorträge Honorarlegung nach Vereinbarung |
Im Rahmen einer individuellen Vereinbarung ermögliche ich einen geringeren Kostensatz. Bitte sprechen Sie mich an.
Private Versicherungen/ Beihilfe übernehmen zumeist nicht den vollen Honorarbetrag, da die Gebührenordnung für Heilpraktiker*innen aus dem Jahre 1979 nur minimal der Realität angepasst wurde. Gesetzliche Kassen übernehmen grundsätzlich nicht, von einige Ausnahmen abgesehen.
Hier finden Sie meinen Behandlungsvertrag als Word-Datei zum Download.
Bei Ausfall von Terminen ist das vereinbarte Behandlungshonorar zu bezahlen. Dieses entfällt bei rechtzeitiger Absage 48h vorher.
Als Heilpraktikerin unterliege ich der Schweigepflicht. Gegenüber Dritten bin ich nur auskunftsberechtigt, wenn eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung von Ihnen vorliegt. Dies betrifft auch Ihre private Krankenversicherung.